Sprachförderung mit KiBiz-Mitteln: So finanziert ihr Polylino in NRW
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verpflichtet jede Kita in Nordrhein-Westfalen zu alltagsintegrierter Sprachbildung und dazu, die Mehrsprachigkeit der Kinder anzuerkennen und zu fördern. Welche KiBiz-Mittel ihr dafür einsetzen könnt, ist allerdings nicht bei jedem Topf gleich. Hier seht ihr auf einen Blick, welche Wege für Polylino Kita offenstehen, wo die Grenzen liegen und wie ihr am besten vorgeht.


Was das KiBiz von eurer Kita erwartet
§ 19 KiBiz beschreibt Sprachbildung als festen Bestandteil des pädagogischen Alltags. Eure Konzeption muss darlegen, wie ihr die sprachliche Entwicklung begleitet und Kinder mit Unterstützungsbedarf gezielt fördert. Für Kitas mit vielen mehrsprachigen Kindern ist besonders Absatz 4 wichtig:
„Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. […] Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch in anderen Familiensprachen beobachtet und gefördert werden."
§ 19 Absatz 4 KiBiz NRW
Genau dafür ist Polylino Kita gemacht: über 2.000 digitale Bilderbücher in über 70 Audiosprachen und über 40 Schriftsprachen. Ihr lest in der Gruppe auf Deutsch vor, und dieselbe Geschichte hört ein Kind anschließend in seiner Familiensprache. Mit dem Home Access nehmen Familien über 1.000 Bücher mit nach Hause und lesen dort weiter.
Zwei Wege über das KiBiz, und einer, der nicht funktioniert
Das KiBiz verteilt Geld über mehrere Töpfe, und jeder Topf hat eigene Regeln. Für eine Lizenz wie Polylino kommen vor allem zwei davon in Frage. Bei einem dritten Topf, nach dem wir häufig gefragt werden, ist die Verwendung dagegen fest an Personal gebunden.
Kindpauschalen: euer reguläres Kita-Budget
Die Kindpauschalen sind die Basisförderung jeder KiBiz-Kita. Laut Gesetz decken sie Personal- und Sachkosten. Aus diesem Budget kann euer Träger Sachausgaben für die Sprachbildung finanzieren, also auch eine Jahreslizenz für Polylino.
Gut zu wissen: Die vorgeschriebene Personalausstattung hat Vorrang. Die Entscheidung über Sachausgaben trifft euer Träger im Rahmen seiner Haushaltsplanung.
Zuschuss für Familienzentren
Familienzentren erhalten über das Jugendamt einen zusätzlichen Landeszuschuss von 20.000 Euro pro Kindergartenjahr. Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehört ausdrücklich Sprachförderung für Kinder und ihre Familien.
Polylino mit Home Access passt hier gut, weil Familien die Bücher auch zu Hause nutzen. Das Gesetz bindet diesen Zuschuss nicht ausdrücklich an Personal. Klärt die Verwendung trotzdem vorab mit eurem Träger und Jugendamt, denn vor Ort können eigene Vorgaben gelten.
plusKITA-Mittel sind für Personal reserviert
Die Zuschüsse für plusKITAs und Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf sind laut Gesetz „für pädagogisches Personal einzusetzen". Eine Lizenz lässt sich daraus nicht bezahlen, auch wenn der Zweck Sprachförderung ist.
Für plusKITAs bleibt deshalb Weg 1. Polylino unterstützt dabei genau die Aufgaben, die das KiBiz von plusKITAs verlangt, etwa individuelle Sprachbildung und die Einbindung der Eltern.
Alle Töpfe auf einen Blick
Diese Übersicht zeigt die Fördertöpfe, die Kitas in NRW im Zusammenhang mit Sprachbildung am häufigsten begegnen. Stand: September 2026.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindliche Auskunft zur Verwendung der Mittel gibt euer zuständiges Jugendamt.
So geht ihr vor
Die meisten Kitas brauchen für den Start keinen Förderantrag. Entscheidend ist, dass Kita-Leitung und Träger früh gemeinsam festlegen, aus welchem Budget die Lizenz kommt.
30 Tage testen
Probiert Polylino Kita im Alltag aus, mit eurem Team und euren Kindern. Der Test ist kostenlos und unverbindlich.
Budget mit dem Träger klären
Sprecht mit eurem Träger, ob die Lizenz aus den Sachkosten der Kindpauschalen kommt oder, falls ihr Familienzentrum seid, aus dem Zuschuss nach § 43.
Angebot anfordern
Wir schicken euch ein schriftliches Angebot für eure Einrichtung oder für mehrere Kitas eures Trägers, passend für Haushaltsplanung und Unterlagen.
Im Konzept verankern
Beschreibt in eurer pädagogischen Konzeption, wie ihr Polylino für alltagsintegrierte Sprachbildung und Mehrsprachigkeit nutzt. Das stärkt auch die Begründung gegenüber dem Träger.
Ausblick: Die KiBiz-Reform ab dem Kita-Jahr 2027/2028
Der Landtag NRW hat die Reform des KiBiz am 16. Juli 2026 beschlossen, sie gilt ab dem 1. August 2027. Das Land plant rund 50 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für Sprachförderung ein. Die Sprach-Kitas sollen dann mit den plusKITAs zusammengelegt werden, dazu kommen neue Chancen-Kitas. Wie die Mittel im Detail verteilt und verwendet werden dürfen, legen die Ausführungsbestimmungen fest. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie vorliegen.
Häufige Fragen
Können wir Polylino über unsere plusKITA-Mittel finanzieren?
Nein. § 45 KiBiz legt fest, dass diese Zuschüsse für pädagogisches Personal einzusetzen sind. Mittel, die anders verwendet werden, müssen zurückgezahlt werden. Als plusKITA finanziert ihr Polylino deshalb über die Sachkosten aus den Kindpauschalen.
Wir sind eine Sprach-Kita. Können wir die Landesförderung nutzen?
Die Landesförderung für Sprach-Kitas zahlt einen Festbetrag von bis zu 30.000 Euro je halber Fachkraftstelle. Er deckt vor allem die Personalkosten und zusätzlich maßnahmenbezogene Sachausgaben. Was als Sachausgabe anerkannt wird, legt die Richtlinie nicht im Einzelnen fest. Klärt das deshalb vorab mit eurem Jugendamt. Neue Kitas können derzeit nicht in das Programm einsteigen, gefördert werden nur bereits bewilligte Maßnahmen.
Wer entscheidet, ob wir Polylino anschaffen?
Über die Kindpauschalen entscheidet euer Träger im Rahmen seiner Haushaltsplanung. Der Zuschuss für Familienzentren fließt vom Land über das Jugendamt an den Träger. Die Kita-Leitung ist in beiden Fällen die wichtigste Stimme, weil sie den pädagogischen Bedarf begründet.
Gibt es eine Lizenz für mehrere Kitas eines Trägers?
Ja. Wir erstellen Trägern gern ein gemeinsames Angebot für mehrere Einrichtungen. Schreibt uns über das Kontaktformular, wie viele Kitas ihr habt.
Gilt das auch für Polylino Schule?
Nein, das KiBiz regelt nur die Kindertagesbetreuung. Für Schulen in NRW kann zum Beispiel das Chancenbudget im Startchancen-Programm interessant sein.
Ihr habt Fragen? Wir sind für euch da!
Kundenservice
Maria Thomas
service@ilteducation.de
+49 40 80812260
Oder schreibt uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei euch.

30 Tage lang kostenlos testen!
Interessiert daran, einen unserer Services zu testen?