Förderung in Nordrhein-Westfalen

Sprachförderung mit KiBiz-Mitteln: So finanziert ihr Polylino in NRW

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verpflichtet jede Kita in Nordrhein-Westfalen zu alltagsintegrierter Sprachbildung und dazu, die Mehrsprachigkeit der Kinder anzuerkennen und zu fördern. Welche KiBiz-Mittel ihr dafür einsetzen könnt, ist allerdings nicht bei jedem Topf gleich. Hier seht ihr auf einen Blick, welche Wege für Polylino Kita offenstehen, wo die Grenzen liegen und wie ihr am besten vorgeht.

Pädagogische Fachkraft schaut mit drei Kindern auf dem Sofa ein digitales Bilderbuch auf dem Tablet an
Pädagogische Fachkraft liest Kindern in der Kita vor

Was das KiBiz von eurer Kita erwartet

§ 19 KiBiz beschreibt Sprachbildung als festen Bestandteil des pädagogischen Alltags. Eure Konzeption muss darlegen, wie ihr die sprachliche Entwicklung begleitet und Kinder mit Unterstützungsbedarf gezielt fördert. Für Kitas mit vielen mehrsprachigen Kindern ist besonders Absatz 4 wichtig:

„Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. […] Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch in anderen Familiensprachen beobachtet und gefördert werden."

§ 19 Absatz 4 KiBiz NRW

Genau dafür ist Polylino Kita gemacht: über 2.000 digitale Bilderbücher in über 70 Audiosprachen und über 40 Schriftsprachen. Ihr lest in der Gruppe auf Deutsch vor, und dieselbe Geschichte hört ein Kind anschließend in seiner Familiensprache. Mit dem Home Access nehmen Familien über 1.000 Bücher mit nach Hause und lesen dort weiter.

Mehr über Polylino Kita

Zwei Wege über das KiBiz, und einer, der nicht funktioniert

Das KiBiz verteilt Geld über mehrere Töpfe, und jeder Topf hat eigene Regeln. Für eine Lizenz wie Polylino kommen vor allem zwei davon in Frage. Bei einem dritten Topf, nach dem wir häufig gefragt werden, ist die Verwendung dagegen fest an Personal gebunden.

1 § 33 KiBiz

Kindpauschalen: euer reguläres Kita-Budget

Die Kindpauschalen sind die Basisförderung jeder KiBiz-Kita. Laut Gesetz decken sie Personal- und Sachkosten. Aus diesem Budget kann euer Träger Sachausgaben für die Sprachbildung finanzieren, also auch eine Jahreslizenz für Polylino.

Gut zu wissen: Die vorgeschriebene Personalausstattung hat Vorrang. Die Entscheidung über Sachausgaben trifft euer Träger im Rahmen seiner Haushaltsplanung.

2 §§ 42 und 43 KiBiz

Zuschuss für Familienzentren

Familienzentren erhalten über das Jugendamt einen zusätzlichen Landeszuschuss von 20.000 Euro pro Kindergartenjahr. Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehört ausdrücklich Sprachförderung für Kinder und ihre Familien.

Polylino mit Home Access passt hier gut, weil Familien die Bücher auch zu Hause nutzen. Das Gesetz bindet diesen Zuschuss nicht ausdrücklich an Personal. Klärt die Verwendung trotzdem vorab mit eurem Träger und Jugendamt, denn vor Ort können eigene Vorgaben gelten.

! § 45 KiBiz

plusKITA-Mittel sind für Personal reserviert

Die Zuschüsse für plusKITAs und Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf sind laut Gesetz „für pädagogisches Personal einzusetzen". Eine Lizenz lässt sich daraus nicht bezahlen, auch wenn der Zweck Sprachförderung ist.

Für plusKITAs bleibt deshalb Weg 1. Polylino unterstützt dabei genau die Aufgaben, die das KiBiz von plusKITAs verlangt, etwa individuelle Sprachbildung und die Einbindung der Eltern.

Alle Töpfe auf einen Blick

Diese Übersicht zeigt die Fördertöpfe, die Kitas in NRW im Zusammenhang mit Sprachbildung am häufigsten begegnen. Stand: September 2026.

Fördertopf
Rechtsgrundlage
Wofür das Geld gedacht ist
Für Polylino
Kindpauschalen
Rechtsgrundlage§ 33 KiBiz
WofürBasisförderung für Personal- und Sachkosten der Kita
Möglich
Zuschuss Familienzentrum
Rechtsgrundlage§ 43 KiBiz
Wofür20.000 Euro pro Kindergartenjahr für die Aufgaben nach § 42, darunter Sprachförderung für Kinder und Familien
Möglich, vorab abstimmen
Sprach-Kitas
RechtsgrundlageFörderrichtlinie des Landes NRW, läuft bis 31.07.2027
WofürFestbetrag bis 30.000 Euro je halber Fachkraftstelle für Personal und maßnahmenbezogene Sachausgaben; nur für bereits geförderte Maßnahmen
Mit Jugendamt klären
plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf
Rechtsgrundlage§§ 44 und 45 KiBiz
WofürZuschüsse für pädagogisches Personal
Nicht möglich

Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindliche Auskunft zur Verwendung der Mittel gibt euer zuständiges Jugendamt.

So geht ihr vor

Die meisten Kitas brauchen für den Start keinen Förderantrag. Entscheidend ist, dass Kita-Leitung und Träger früh gemeinsam festlegen, aus welchem Budget die Lizenz kommt.

1

30 Tage testen

Probiert Polylino Kita im Alltag aus, mit eurem Team und euren Kindern. Der Test ist kostenlos und unverbindlich.

2

Budget mit dem Träger klären

Sprecht mit eurem Träger, ob die Lizenz aus den Sachkosten der Kindpauschalen kommt oder, falls ihr Familienzentrum seid, aus dem Zuschuss nach § 43.

3

Angebot anfordern

Wir schicken euch ein schriftliches Angebot für eure Einrichtung oder für mehrere Kitas eures Trägers, passend für Haushaltsplanung und Unterlagen.

4

Im Konzept verankern

Beschreibt in eurer pädagogischen Konzeption, wie ihr Polylino für alltagsintegrierte Sprachbildung und Mehrsprachigkeit nutzt. Das stärkt auch die Begründung gegenüber dem Träger.

Ausblick: Die KiBiz-Reform ab dem Kita-Jahr 2027/2028

Der Landtag NRW hat die Reform des KiBiz am 16. Juli 2026 beschlossen, sie gilt ab dem 1. August 2027. Das Land plant rund 50 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für Sprachförderung ein. Die Sprach-Kitas sollen dann mit den plusKITAs zusammengelegt werden, dazu kommen neue Chancen-Kitas. Wie die Mittel im Detail verteilt und verwendet werden dürfen, legen die Ausführungsbestimmungen fest. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie vorliegen.

Häufige Fragen

Können wir Polylino über unsere plusKITA-Mittel finanzieren?

Nein. § 45 KiBiz legt fest, dass diese Zuschüsse für pädagogisches Personal einzusetzen sind. Mittel, die anders verwendet werden, müssen zurückgezahlt werden. Als plusKITA finanziert ihr Polylino deshalb über die Sachkosten aus den Kindpauschalen.

Wir sind eine Sprach-Kita. Können wir die Landesförderung nutzen?

Die Landesförderung für Sprach-Kitas zahlt einen Festbetrag von bis zu 30.000 Euro je halber Fachkraftstelle. Er deckt vor allem die Personalkosten und zusätzlich maßnahmenbezogene Sachausgaben. Was als Sachausgabe anerkannt wird, legt die Richtlinie nicht im Einzelnen fest. Klärt das deshalb vorab mit eurem Jugendamt. Neue Kitas können derzeit nicht in das Programm einsteigen, gefördert werden nur bereits bewilligte Maßnahmen.

Wer entscheidet, ob wir Polylino anschaffen?

Über die Kindpauschalen entscheidet euer Träger im Rahmen seiner Haushaltsplanung. Der Zuschuss für Familienzentren fließt vom Land über das Jugendamt an den Träger. Die Kita-Leitung ist in beiden Fällen die wichtigste Stimme, weil sie den pädagogischen Bedarf begründet.

Gibt es eine Lizenz für mehrere Kitas eines Trägers?

Ja. Wir erstellen Trägern gern ein gemeinsames Angebot für mehrere Einrichtungen. Schreibt uns über das Kontaktformular, wie viele Kitas ihr habt.

Gilt das auch für Polylino Schule?

Nein, das KiBiz regelt nur die Kindertagesbetreuung. Für Schulen in NRW kann zum Beispiel das Chancenbudget im Startchancen-Programm interessant sein.

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Kundenservice
Maria Thomas
service@ilteducation.de
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